Info-Guide

Beratungsgespräch

Unser erster Schritt ist ein ausführliches Beratungsgespräch, um Ihre individuellen Wünsche und Anforderungen zu verstehen. In diesem Dialog erörtern wir Ihre Ziele und Prioritäten, um sicherzustellen, dass unsere Empfehlungen perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Analyse der Wünsche

Wir analysieren sorgfältig Ihre Wünsche und Bedürfnisse, um maßgeschneiderte Investitionsmöglichkeiten zu finden. Diese tiefgreifende Analyse ermöglicht es uns, ein umfassendes Bild Ihrer finanziellen Situation und Ihrer Investitionsziele zu erstellen.

Präsentation der Ergebnisse

Nach unserer Analyse präsentieren wir Ihnen die Ergebnisse und passen sie gegebenenfalls an Ihre Wünsche an. Wir legen großen Wert darauf, dass Sie alle Informationen erhalten, die Sie benötigen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.

Objektbesichtigung

Wir schauen uns die ausgewählten Objekten vor Ort an und überprüfen gemeinsam die Immobilie, also wir achten auf rechtliche und physische Mängel. Dazu gehören die Überprüfung des Grundbuchs, eventueller Hypotheken und die Baugenehmigung. Anschließend kann über den Preis verhandelt werden.

Vertragsabschluss

Wir begleiten Sie durch den gesamten Vertragsabschlussprozess und stellen einen reibungslosen Ablauf sicher. Unser Team steht Ihnen zur Seite, um alle rechtlichen und administrativen Fragen zu klären und den Abschluss zu einem erfolgreichen Ende zu bringen.

Rechtlicher Rahmen für den Immobilienerwerb

Einführung

In der Türkei können ausländische Staatsbürger unter bestimmten Voraussetzungen Immobilien erwerben. Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die dabei zu beachten sind.

Allgemeine Bedingungen

Nach Artikel 35 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644 dürfen ausländische Staatsbürger in der Türkei Immobilien erwerben, sofern sie bestimmte rechtliche Beschränkungen einhalten. Hierfür ist keine Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei erforderlich.

Umfang der Erlaubnis

  • Der Erwerb von Immobilien durch Ausländer ist auf 10% des Gebiets einer Gemeinde begrenzt.
  • Ein ausländischer Staatsbürger darf nicht mehr als 30 Hektar Land in der Türkei besitzen.

Voraussetzungen für den Kauf

Grundbuch- und Katasteramt

  • Vor dem Kauf müssen sich ausländische Käufer an das Grundbuch- und Katasteramt wenden, um zu erfahren, ob Bürger ihres Landes in der Türkei Immobilien erwerben dürfen.

Militärische Sicherheitszonen

  • Die Immobilie darf nicht in einer militärischen Sicherheitszone liegen. Eine Überprüfung ist bei den zuständigen Behörden erforderlich.

Erforderliche Dokumente

  • Gültiges Identitätsdokument oder Reisepass.
  • Immobilienbewertungsbericht.
  • Nachweis über die Eigentumsverhältnisse (Grundbuchtitel).
  • Bebauungsplan der Gemeinde.
  • Erdbebenversicherung (DASK).

Der Immobilienkauf

Notarielle Beurkundung

Wir vereinbaren ein Termin mit dem Notar und nachdem ein Kaufvortrag erstellt worden ist, kann der Kaufvertrag notariell beurkundet werden. Hierbei werden die finalen Bedingungen des Kaufs festgehalten. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt meist in dieser Phase. Die Modalitäten der Zahlung (z.B. Überweisung, Scheck) werden im Kaufvertrag festgelegt.

Eintrag im Grundbuchamt

Wir vereinbaren einen Termin mit dem Grundbuchamt und der Käufer wird als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Durch die Beglaubigung beim Notar und durch die Eintragung im Grundbucheintrag sind Sie offiziell Besitzer des Eigentums.

Nachvertragliche Phase

Nach dem Kauf kann es noch zu weitere Formalitäten kommen: Dazu können die Umschreibung von Versorgungsverträgen und die Anmeldung bei lokalen Behörden gehören. Auch hier können wir Sie begleiten und gemeinsam die Hürden nehmen.